Planung und Visualisierung einer Absturzsicherung Außentreppe

Als Durchfahrtsbeschränkung für Rollstühle wird empfohlen einen Abstand von 55-60 cm zwischen Pollern zu wählen.

Neben den Wünschen des Kunden müssen vor allem die jeweilig geltenden Vorschriften (Bauordnung/Fluchtweg etc.)
beachtet und entsprechend umgesetzt werden.

Dies bedarf einer strukturierten und fachgerechten Vorplanung.

Fertig gestellte Poller / Absturzsicherung