Planung und Visualisierung einer Absturzsicherung Außentreppe
Als Durchfahrtsbeschränkung für Rollstühle wird empfohlen einen Abstand von 55-60 cm zwischen Pollern zu wählen.
Neben den Wünschen des Kunden müssen vor allem die jeweilig geltenden Vorschriften (Bauordnung/Fluchtweg etc.)
beachtet und entsprechend umgesetzt werden.
Dies bedarf einer strukturierten und fachgerechten Vorplanung.